Später ist man immer schlauer. Seien Sie es früher.

Geben Sie Ihrer Ehe doch ein bisschen mehr Sicherheit. Mit einem Ehevertrag.

Wenn der Hochzeitstermin nicht mehr weit ist, schweben die Brautleute natürlich im siebten Himmel. Dann denken Sie an alles Mögliche, nur nicht an einen Ehevertrag. Steht doch der Ehevertrag immer noch im Ruf, eine Art „Scheidungsvorsorge“ zu sein. An eine mögliche Scheidung möchte natürlich kurz vor der Hochzeit niemand gern erinnert werden. Tatsache ist aber, dass jede dritte Ehe in Deutschland scheitert. Doch mit einem Ehevertrag können Sie nicht nur in einem solchen Fall Streit in so wichtigen Fragen wie Aufteilung der Güter oder Umfang und Bestehen von Unterhalts- bzw. Versorgungsansprüchen vermeiden. Ein Ehevertrag bietet Ihnen noch viel mehr. Und er lässt sich sogar noch während der Ehe abschließen.

Der Weg zum Ehevertrag

Entscheiden Sie sich für einen Ehevertrag, überlegen Sie am besten schon vorher, was Sie darin geregelt haben möchten. Welche Regelungen wie getroffen werden können und mit welchen möglichen Folgen, erfahren Sie bei einem Familienanwalt. Dieser entwirft Ihnen dann einen Vertrag, der sich ganz an Ihrer persönlichen Situation orientiert. Bei noch bestehenden Unklarheiten lassen Sie sich noch einmal dazu vom Familienanwalt beraten. Er wird dann gegebenenfalls den Vertrag nach Ihren Wünschen ändern. Ihr Familienanwalt wird Sie auch darüber informieren, ob der Vertrag – um wirksam zu werden – beim Notar beurkundet werden muss.

Vermögenswerte optimal schützen

Vor allem aus gemeinsamem Vermögen oder Immobilienbesitz können sich bei einer Scheidung größere Probleme ergeben. Denn im Normalfall gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung bedeutet das, das gesamte während der Ehe hinzuerworbene Geld und Gut muss halbe-halbe geteilt werden. Mit einem Ehevertrag besteht allerdings die Möglichkeit, andere Festlegungen zu treffen – ganz individuell nach Ihrem Bedarf. Sie können z. B. einen Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbaren. Dann behält jeder der beiden Partner im Scheidungsfall nicht nur das, was er selbst bereits vor der Ehe besaß. Auch das, was er sich während der Ehe erarbeitet hat, braucht er nicht mit dem Partner zu teilen. Durch eine individuelle Vertragsgestaltung lässt sich auch verhindern, dass im Fall der Scheidung ihr Anspruch Ihre Altersvorsorge geteilt wird oder sie den Zugewinn einer Erbschaft teilen müssen. Als Unternehmer müssen Sie im Scheidungsfall unter Umständen Firmenteile veräußern. Auch das können Sie mit einem Ehevertrag vermeiden. Und Sie können mit einem Ehevertrag sicherstellen, dass Sie von Ihrem geschiedenen Ehepartner eine Unterhaltszahlung erhalten, mit der Sie Ihren aus der Ehe gewohnten Lebensstandard halten können.