Über 5.300 Köpfe wissen mehr als einer!

Wie Ihnen die Größe des Deutschen Anwalt Vereins bei allen Fragen rund ums Famili­en­recht hilft.

Die deutsch­landweit mehr als 5.300 Famili­enanwältinnen und Famili­enanwälte im Deutschen Anwalt­verein sind Ihnen in jedem Fall stets ein verlässlicher Partner. Vertrauen Sie deshalb in allen Fragen des Famili­en­rechts auf ihre besondere Erfahrung und hohe Kompetenz.

Denn ganz gleich ob Ehevertrag, nicht­ehe­liche Lebens­ge­mein­schaft, gleich­ge­schlecht­liche Leben­s­part­ner­schaft oder Sorge- und Umgangs­recht für die Kinder, Schei­dungs­folgen oder Vater­schaftstest: Das Famili­en­recht ist ein weites Feld und Nicht­ju­risten können sich da ganz leicht im Paragra­phend­schungel verfangen. Mit einer Famili­enanwältin oder einem Famili­enanwalt gehen Sie dabei in jeder Beziehung auf Nummer sicher. Darüber hinaus nehmen die Famili­enanwälte über den Famili­en­rechts­aus­schuss des Deutschen Anwalt­vereins Stellung zu allen relevanten Geset­zes­vor­haben. Die Zeitschrift Forum Famili­en­recht ist für alle Mitglieder, aber auch für Famili­en­richter eine wichtige Infor­ma­ti­ons­quelle. Auf diese Weise tragen die Famili­enanwälte in der Arbeits­ge­mein­schaft für Famili­en­recht mit Rat und Tat zur konti­nu­ier­lichen Weiter­ent­wicklung von Gesetz­gebung und Recht­spre­chung in Famili­en­an­ge­le­gen­heiten bei – auch zu Ihrem Vorteil. Denn: die Famili­enanwälte haben vor allem ihre Mandanten und deren Inter­essen im Blick.